Citystreife / Revierdienst

Citystreife

Mit der Citystreife bietet der GS-Sicherheitsdienst für die Kommunen mehr Sicherheit im öffentlichen Leben, individuell abgestimmt auf den jeweiligen Einsatzwunsch. Zu den Aufgabengebieten  zählt die Durchsetzung der polizeilichen Umweltschutzverordnung, die Abwendung von Vandalismus und Ruhestörung, die Sicherung der Jugendschutzgesetze sowie die Unterbindung von körperlichen und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Bei genehmigten Veranstaltungen überprüft die Citystreife als Kontrolleinheit die korrekte Einhaltung der Auflagen des Ordnungsamtes. Außerdem werden auf Wunsch die Einhaltung von Nutzungsbestimmungen und –zeiten kontrolliert, wie zum Beispiel bei öffentlichen Kinderspielplätzen, Sportanlagen, Parkanlagen, Grillhütten und andere öffentliche Einrichtungen.

Revierstreifendienst

Als Revierbewachung oder Revierdienst wird im Sicherheitsgewerbe die Tätigkeit eines Revierfahrers bezeichnet, der im Gegensatz zu stationär im Objektschutz eingesetzten Mitarbeitern, mehrere Objekte, Gebäude oder Außenanlagen laut einem festgelegten Revierplan zu überwachen hat.

Entscheidungskriterien für die Wahl dieser Form der Objektbewachung sind vor allem das individuelle Sicherheitsbedürfnis des Auftraggebers und die Kosten. Unternehmen oder Einrichtungen mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis werden eher den klassischen Objektschutz mit einem oder mehreren stationär eingesetzten Mitarbeitern wählen (Separatbewachung), während kleinere und mittelständische Unternehmen die Revierbewachung, oft auch in Kombination mit der Bewachung durch eine Alarmzentrale wählen.

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